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Allgemeines Lexikon einiger Begriffe aus dem Bereich der Schönheit

Hinweis:

In diesem Schönheitslexikon finden Sie auch Informationen, die über das Leistungsspektrum der Rosenpark Klinik hinaus gehen wie beispielsweise Texte zu zahn- oder augenmedizinischen Begriffen. Informationen zum Leistungsspektrum der Rosenpark Klinik finden Sie hier.

Sie sollten diese Informationen niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden. Bei gesundheitlichen Beschwerden konsultieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.

Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur bedingt möglich!


Allgemein


Leistungspflicht besteht bei den Krankenkassen, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist, das heißt, wenn eine Krankheit erkannt, geheilt, ihre Verschlimmerung verhütet oder Beschwerden, die mit der Krankheit einhergehen, gelindert werden können. Deshalb - die Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgt nach strengsten Kriterien.

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So hat die DAK stellvertretend für viele gesetzliche Krankenkassen folgende Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei Schönheitsoperationen festgelegt: Ausführlicher schriftlicher Bericht des Mitgliedes, warum und weshalb er eine Schönheitsoperationen vornehmen lassen möchte. Ausführlicher ärztlicher Befundbericht, seit wann der Patient in (psychologischer oder ärztlicher) Behandlung ist. Darin muss aufgeführt werden, welche Beschwerden vorliegen, welche Diagnose getroffen wurde, ob Medikamente auf Grund der Beschwerden verschrieben wurden und welche schulmedizinischen Maßnahmen bereits getroffen wurden (zum Beispiel bei Brustverkleinerung wegen Rückenbeschwerden). Der Arzt muss die Notwendigkeit eines operativen Eingriffs erklären. Gefordert werden Berichte oder Nachweise über (psycho-)therapeutische Behandlungen und psychologische Gutachten. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird der Fall von den Sachbearbeitern an den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) weitergeleitet. Dort entscheidet ein Gremium von Fachärzten über die Notwendigkeit eines Eingriffs.


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Der Krankenkasse aber bleibt es letztendlich vorbehalten, ob eine Kostenübernahme für eine schönheitschirurgische Maßnahme gewährt wird. Sollte der Antrag positiv entschieden werden, ist es nicht sicher, ob eine vollständige Übernahme oder nur ein Anteil der Kosten erstattet wird.


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Tipp


Die Kosten werden vielleicht noch übernommen von:


Lidkorrektur, wenn die hängenden Lider die Sicht einschränken
Nasenkorrektur, wenn die Atmung behindert wird
Brustverkleinerung, wenn die Patienten von Rückenschmerzen und Ekzemen geplagt wird
Ohrkorrektur bei Kindern und Jugendlichen
Narbenkorrekturen, wenn sie zu Funktionsstörungen führen
Feuermale, weil sie zu den Krankheiten zählen
Haartransplantation, falls der Haarverlust durch eine Verbrennung oder Krankheit bedingt ist
Wiederherstellung nach Unfällen oder Verbrennungen werden immer bezahlt


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Vor jedem Eingriff


Holen Sie sich immer mehrere fachkundige Meinungen ein und erkundigen Sie sich, welche Methode angewandt werden soll, welche Alternativen es gibt, wie groß der operative Eingriff ist, wie lange er dauert, wie lange Sie zur Erholung brauchen, welche möglichen Risiken bestehen könnten und mit welchen Komplikationen zu rechnen ist (und wie oft sie vorkommen!).


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Nehmen Sie immer eine vertraute Person mit zu den Vorgesprächen, denn mehrere Ohren hören mehr.


Denken Sie daran:


Der Schönheitsbegriff ist subjektiv, das heißt, auch das subjektive Schönheitsgefühl des Chirurgen spielt für das Operationsergebnis eine wesentliche Rolle. Klären Sie ab, ob Ihre Vorstellungen mit denen des Operateurs übereinstimmen. Warten Sie nicht darauf, dass Ihnen ein Schönheitschirurg von einer Operation abrät.

Achten Sie im Gespräch auf die verstärkenden Aussagen ihres Arztes. Viele Patienten fühlen sich nach einem Gespräch mit dem Schönheitschirurgen noch „hässlicher“ als zuvor.


Auch das ist „Marketing“:


Bedürfnisse zu verstärken und den Druck des Veränderungswunsches zu erhöhen.


Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung Zeit!

 

Rosenparkklinik GmbH, Heidelberger Landstraße 18/20, 64297 Darmstadt