GOÄ

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gemäß §1 Anwendungsbereich bestimmt die Verordnung die Vergütung für ärztliche Leistungen, „soweit nicht durch das Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist“. Für medizinisch notwendige Eingriffe kann die Rosenpark Klinik ihren Patienten eine Rechnung gemäß der GOÄ stellen, da sie eine nach §30 der Gewerbeordnung anerkannte Privatklinik ist.